Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt das Interpol-Generalsekretariat keine Rote Notices aus eigenem Antrieb heraus. Jeder der 196 Mitgliedsstaaten unterhält ein National Central Bureau (NCB), das als Schnittstelle zwischen nationalen Strafverfolgungsbehörden, dem Interpol-Generalsekretariat und internationalen Behörden fungiert. Die Kommunikation erfolgt über das sichere Polizeinetzwerk I‑24/7 von Interpol.
A. Einleitung einer Request zur Ausstellung einer Red Notice
Der Prozess beginnt mit einer formellen Anfrage. Rote Notices werden auf Antrag eines NCB eines Mitgliedsstaats herausgegeben. Auch internationale Justizinstitutionen wie der Internationale Strafgerichtshof oder UN-Tribunale können sie für Personen beantragen, die wegen Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht werden. Ebenso besitzt der UN-Sicherheitsrat diese Befugnis, insbesondere zur Unterstützung von Sanktionsmaßnahmen.
B. Erste Prüfung durch die NDTF
Nach Eingang durchläuft jede Anfrage zur Red Notice oder Diffusion eine erste Kontrolle durch die Notices and Diffusions Task Force (NDTF) bei Interpol. Dabei werden Faktoren wie:
- Automatisierte Compliance-Prüfungen (technische Tools zur Identifikation potenzieller rechtlicher oder prozeduraler Probleme),
- Geopolitische Sensitivitäten (z. B. aktuelle Regimewechsel, Spannungen zwischen Staaten) als Missbrauchsindikatoren,
- Informationen aus anderen Kanälen – NCB-Daten, Open-Source-Informationen, interne Datenbanken, insbesondere bei Asylgewährten
berücksichtigt.
C. Sekundäres Prüfverfahren
Tritt während der ersten Prüfung Zweifel an der Rechtskonformität auf, initiiert die NDTF eine vertiefte Überprüfung. Diese kann Folgendes umfassen:
- Anforderung weiterer Dokumente vom anfordernden NCB (Anklageschriften, Gerichtsbeschlüsse, Haftbefehle),
- Konsultation anderer NCBs, etwa bei bereits laufenden Auslieferungsverfahren oder Asylstatus des Betroffenen.
D. Entscheidung: Genehmigung oder Ablehnung
Nach Abschluss der Prüfung entscheidet die NDTF über die Veröffentlichung oder Ablehnung der Anfrage. Wird sie genehmigt, veröffentlicht das Generalsekretariat die Rote Notice offiziell und verteilt sie über I‑24/7 an sämtliche Mitgliedsstaaten. Einmal veröffentlicht, unterliegt die Notice weiterhin regelmäßigen Compliance-Überprüfungen; bei Auffälligkeiten kann die Sichtbarkeit zeitweise blockiert werden.
Wird eine Anfrage abgelehnt, erhält das anfordernde NCB eine Mitteilung mit Ablehnungsgründen. Falls Daten bereits verbreitet wurden (z. B. über eine Bekanntmachung als gesuchte Person), werden alle Empfängerbehörden angewiesen, die Informationen zu aktualisieren oder zu löschen.
Wichtig: Eine Ablehnung aufgrund von Verstößen gegen Artikel 2 (Schutz der Menschenrechte) oder Artikel 3 (Neutralität) der Interpol-Verfassung untersagt jedwede weitere Nutzung des Kanals für diese Angelegenheit. Das beeinträchtigt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit von Verfahren im Herkunftsstaat und schließt weiterhin bilaterale oder multilaterale Kooperation außerhalb des Interpol-Netzwerks nicht aus.
Handeln Sie jetzt!
Wenn gegen Sie möglicherweise eine INTERPOL Red Notice oder Diffusion vorliegt oder Sie dies vermuten, handeln Sie umgehend:
- Feststellung des Notice-Typs: Lassen Sie rechtlich prüfen, ob gegen Sie eine Red Notice oder Diffusion existiert.
- Juristische Beratung: Kontaktieren Sie spezialisierte Anwälte für internationales Strafrecht und INTERPOL-Verfahren.
- Dokumentation ordnen: Sammeln Sie alle relevanten Beweise und Gerichtsdokumente.
- Antrag auf Auskunft oder Löschung: Ihre Anwält:innen können bei der CCF Auskunft oder Löschung beantragen.
- Nachverfolgung sichern: Professionelle Unterstützung erhöht Ihre Chancen durch systematisches Follow-up.
Zögern Sie nicht – Ihre Rechte, Ihre Bewegungsfreiheit und Ihre Sicherheit stehen auf dem Spiel. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche Erstberatung zu Ihrem Fall.