Die Fakten
Im Jahr 2021 wurde der Mandant beim Überqueren der deutsch-dänischen Grenze von der dänischen Grenzpolizei angehalten und nach Überprüfung seiner Dokumente mit der Begründung festgenommen, er werde von Interpol (auf Ersuchen der Republik Türkei) aufgrund einer sechsjährigen Verurteilung wegen Raubes gesucht.
Argumente des Antragstellers
Der Antragsteller argumentierte mit einem Verstoß gegen Art. 2 der INTERPOL-Verfassung / Artikel 3 und 6 der EMRK / Artikel 5 und 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in seinem Fall.

Auslieferungsverweigerung
Im Jahr 2021 empfahl der dänische Generalstaatsanwalt, den Mandanten nicht an die türkischen Behörden auszuliefern, da nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass dem Mandanten im Falle einer Auslieferung an die türkischen Behörden Folter oder andere unmenschliche oder grausame Behandlung, erniedrigende Behandlung unter Verletzung von Artikel 3 der EMRK droht, siehe Abschnitt 6 (1) des Auslieferungsgesetzes 2.
Based on the recommendations of the Attorney General, on April 8, 2021, Nicobing court decided to refuse to extradite Ruslan Lebid at the request of the Turkish side.
Die Ergebnisse
Nach Einreichung einer Beschwerde bei der Kommission löschte das Herkunftsland der Daten die Daten des Kunden selbstständig.