Die Fakten
Der Beschwerdeführer besitzt die ukrainische und die russische Staatsangehörigkeit. Von 2007 bis 2014 war er Mitglied der nationalistischen Organisation „Restruct“ und beteiligte sich an öffentlichen Kundgebungen und Aktionen gegen das Vorgehen der russischen Behörden auf der Krim.
Der Beschwerdeführer war Gegenstand einer am 19. November 2020 von Russland verbreiteten Interpol-Meldung wegen „Gewaltanwendung gegen einen Amtsträger“.
Am 6. November 2020 wurde der Beschwerdeführer aufgrund dieser Meldung in Jakarta festgenommen und später im selben Monat freigelassen.
Feststellungen der Kommission
In Anbetracht des allgemeinen Kontexts des Falles weist die Kommission zur Kontrolle der Interpol-Akten (CCF) darauf hin, dass der Antragsteller zur Untermauerung seines Arguments der politischen Absicht behauptete, er sei bei seiner Inhaftierung in Indonesien aufgrund der von Russland verbreiteten Diffusion zur Auslieferungshaft von der ukrainischen Botschaft in Indonesien sowie vom ukrainischen Außenminister unterstützt worden. Dieser twitterte am 28. November 2020: „Wir haben den ukrainischen Staatsbürger Mykhailo Orieshnikov aus Indonesien zurückgeführt, wo Russland versucht hatte, ihn festzunehmen und Interpol für seine politische Verfolgung zu nutzen. Wir haben es nicht zugelassen. Das Flugzeug mit Orieshnikov fliegt bereits nach Kiew. Ukrainischer Pass = Schutz des ukrainischen Staates.“
Obwohl die Kommission keine Bestätigung von der ukrainischen Zentralbank erhielt, überprüfte sie über Twitter, dass der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba den oben genannten Tweet über den Antragsteller tatsächlich von seinem verifizierten Twitter-Konto aus gesendet hatte.

Die Argumente der Anwaltskanzlei Interpol
Die Anwaltskanzlei Interpol beantragte die Löschung der Daten über den Antragsteller und führte im Wesentlichen aus, dass:
- der Fall überwiegend politischen Charakter habe;
- die indonesischen Behörden seine Auslieferung verweigert hätten; und
- das entsprechende Verfahren keine angemessene Achtung der Menschenrechte zeige.
Das Ergebnis (Entscheidung des CCF)
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Aufrechterhaltung der Datenanfechtung erhebliche negative Auswirkungen auf die Neutralität der Organisation hätte.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die insoweit beanstandeten Daten nicht mit Artikel 3 der INTERPOL-Verfassung vereinbar seien.