Die Frage „Einmal Krimineller, immer Krimineller?“ lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Während manche Menschen rückfällig werden, gelingt vielen anderen nach ihrer Strafe die erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die INTERPOL Green Notice dient dazu, das Risiko von Rückfällen international zu minimieren – doch sie muss mit Bedacht eingesetzt werden, um ehemalige Straftäter nicht ungerechtfertigt zu stigmatisieren.
Was ist eine Green Notice?
Die Green Notice stellt eine Anfrage nach Informationen zur Identität, zum Aufenthaltsort oder Verhalten einer Person in Verbindung mit einer Straftat dar. Sie dient weltweit dazu, Personen, die als potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, zu lokalisieren oder zu identifizieren – darunter Verdächtige, Zeugen oder vermisste Personen.
Was ist sie nicht?
Die Green Notice ist kein Haftbefehl und kein Auslieferungsersuchen. Sie unterstützt Strafverfolgungsbehörden darin, Informationen zu sammeln, um Ermittlungen zu unterstützen. Die Mitteilung wird an INTERPOL-Mitgliedstaaten gezielt verteilt.
Wann wird sie erlassen?
Die Green Notice wird nur dann ausgestellt, wenn genügend Hinweise vorliegen, dass eine Person eine Straftat begangen hat oder dies wahrscheinlich ist – insbesondere über mehrere Länder hinweg. Ziel ist es, Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, präventive Maßnahmen zu treffen.
Mögliche Folgen
In die Green Notice aufgenommene Personen können ernsthafte Konsequenzen erleben:
• Einschränkungen bei internationalen Reisen
• Negative mediale Aufmerksamkeit
• In Extremfällen Festnahmen innerhalb einer Kontrolle
• Negative Auswirkungen auf berufliche, finanzielle und persönliche Aspekte ihres Lebens
Kritikpunkte an INTERPOL Green Notices
Unschuldsvermutung
Die Unschuldsvermutung ist zentral für jedes Rechtssystem: Erst wenn eine Person verurteilt ist, gilt sie als schuldig. Doch die Green Notice kennzeichnet selbst rehabilitierte Ex-Sträflinge als gefährlich – und verletzt so wesentliche Gerechtigkeitsprinzipien.
Non bis in idem (Absehen von Doppelbestrafung)
Das Prinzip „non bis in idem“ verbietet, jemanden für dieselbe Straftat mehrfach zu bestrafen. Die lebenslange Kennzeichnung durch eine Green Notice widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, wonach nach Verbüßung einer Strafe keine zusätzlichen Sanktionen folgen dürfen.
Parallelen zu US-Registrierungen von Sexualstraftätern
In den USA führen Sexstraftäterregister zu Dauerstigmatisierung, selbst wenn die betroffenen Personen ihre Strafe bereits abgesessen haben. Die Situation ähnelt der literarischen Figur Jean Valjean aus Les Misérables, der für immer mit seiner Vergangenheit belastet wird.
Völkerrechtliche Grundlagen
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR), Artikel 11
Jede Person gilt bis zum rechtskräftigen Nachweis als unschuldig. Selbst nach Verbüßung der Strafe darf keine pauschale Gefährlichkeit unterstellt werden.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), Artikel 14
Er garantiert faire Verfahren und schützt vor Doppelbestrafung. Die Green Notice widerspricht diesen Grundrechten, wenn sie ehemalige Straftäter langfristig markiert.
Reformbedarf bei INTERPOL
Die aktuellen Regelungen (Rules on the Processing of Data, RPD) müssen dringend überprüft werden. Die Kriterien zur Ausstellung von Green Notices sollten so angepasst werden, dass Menschenrechte gewahrt bleiben. Wenn das nicht möglich ist, sollte die Praxis der Green Notices eingestellt werden. Nur so lässt sich ein Gleichgewicht aus öffentlicher Sicherheit und individueller Rechtswahrung schaffen.
Fazit & Handlungsempfehlungen
Eine dauerhafte Kennzeichnung ehemaliger Straftäter durch Green Notices stellt ein ernstes Prinzip- und Menschenrechtsproblem dar. Besonders bei geringfügigen Vergehen sollten Menschen die Chance zur vollständigen Wiedereingliederung erhalten – ohne lebenslange Vorverurteilung. INTERPOL muss seine Praxis reformieren, um moderne Menschenrechtsstandards zu erfüllen und individuelle Chancen zu wahren.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, von einer INTERPOL Green Notice betroffen sind, sollten Sie aktiv werden:
- Green Notice prüfen: Lassen Sie von einem erfahrenen Anwalt klären, welche Notice gegen Sie besteht und auf welcher Grundlage.
- Juristische Beratung: Kontaktieren Sie Fachanwälte für internationales Strafrecht und INTERPOL-Verfahren.
- Dokumentation sammeln: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen, die Ihre Situation belegen.
- Löschung beantragen: Ihre Anwälte können bei der CCF einen gut begründeten Antrag auf Datenlöschung einreichen.
- Nachverfolgen und vertreten lassen: Professionelle Unterstützung erhöht die Erfolgschancen durch regelmäßiges Follow-up.
Zögern Sie nicht – Ihre Zukunft und Rechte stehen auf dem Spiel. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung und eine effektive Strategie gegen eine INTERPOL Green Notice.