Updated on
Jul, 28 2025
Konstantina Zivla
Senior Associate

INTERPOL Diffusion: Eine Mitteilung unter anderem Namen?

Viel wurde bereits über INTERPOL Rote Notices geschrieben – und das zu Recht. Diese Warnungen können den Ruf ruinieren, Festnahmen auslösen, Vermögenswerte einfrieren und Asylanträge über Nacht beeinflussen. Doch es gibt ein weiteres INTERPOL-Instrument, das weit weniger Beachtung findet, dabei aber oft noch gefährlicher ist: die Diffusions.

Artikel 97 der Regeln zur Datenverarbeitung (RPD) beschreibt die Zwecke von Diffusions wie folgt:

„(1) Das Diffusionssystem besteht aus standardisierten Kooperationsanfragen und Warnungen, die jeweils einem bestimmten Zweck dienen: (a) Festnahme, Inhaftierung oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer verurteilten oder beschuldigten Person; (b) Lokalisierung und Nachverfolgung; (c) Einholung zusätzlicher Informationen; (d) Identifizierungszwecke; (e) Warnung vor kriminellen Aktivitäten einer Person; (f) Informationszwecke.“

Im Vergleich dazu definiert Artikel 82 der RPD Rote Notices als:

„Rote Notices werden auf Antrag eines Nationalen Zentralbüros oder einer internationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde veröffentlicht, um den Aufenthaltsort einer gesuchten Person festzustellen und deren Festnahme, Verhaftung oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit zum Zweck der Auslieferung, Übergabe oder ähnlicher rechtmäßiger Maßnahmen zu erreichen.“

Was unterscheidet sie?

  1. Mangelnde institutionelle Kontrolle
    Der wichtigste Unterschied ist die Aufsicht. Eine Rote Notice muss Mindestanforderungen erfüllen, einschließlich der Vorlage gerichtlicher Dokumente und einer Überprüfung auf Übereinstimmung mit der INTERPOL-Verfassung und den Regeln zur Datenverarbeitung (z. B. Artikel 83 der RPD, Artikel 2 der Verfassung).

Eine Diffusion hingegen unterliegt keiner vorherigen Prüfung. Sie wird vollständig nach Ermessen des anfragenden Landes herausgegeben und übermittelt. Das bedeutet, eine Diffusion kann mit

  • fehlenden oder unzureichenden gerichtlichen Informationen,
  • ohne wirksamen Schutz gegen politische, rassistische, religiöse oder militärische Voreingenommenheit
  • und ohne Prüfung von Verhältnismäßigkeit, Notwendigkeit oder Vereinbarkeit mit Menschenrechtsverpflichtungen

versendet werden.

Kurz gesagt: Eine Diffusion kann gegen INTERPOL-Regeln verstoßen, wird aber dennoch international verbreitet und ausgeführt, bevor der Schaden erkannt wird.

  1. Informelle und direkte Warnungen
    Im Gegensatz zu den Notices, die formell von INTERPOL veröffentlicht werden, ist eine Diffusion eine direkte Anfrage eines Nationalen Zentralbüros (NCB) an andere, entweder selektiv oder an das gesamte Netzwerk. Sie wird über INTERPOLs sicheres I-24/7-System übermittelt, aber nicht von INTERPOL selbst „herausgegeben“.

In manchen Fällen wird eine Diffusion als vorläufige oder temporäre Maßnahme genutzt, während eine Rote Notice geprüft wird.

  1. Schwerer zu erkennen
    Paradoxerweise sind Diffusions oft schwerer zu entdecken als Rote Notices. Einige Rote Notices sind auf der öffentlichen Website von INTERPOL einsehbar. Diffusions jedoch niemals. Eine betroffene Person erfährt oft erst von der Diffusion, wenn sie an einer Grenze festgehalten, ein Visum verweigert oder die Einreise ohne Erklärung abgelehnt wird.

Anders als Rote Notices, aber genauso schädlich

Diffusions können – und tun es auch – erheblichen realen Schaden anrichten, ähnlich wie Rote Notices. Betroffene Personen können an Flughäfen, Häfen oder Grenzübergängen festgehalten werden, mit Einreiseverboten oder Visumsverweigerungen ohne Begründung konfrontiert sein sowie Überwachungsmaßnahmen, Befragungen oder Kontensperrungen erfahren. Diese Warnungen können zudem schwerwiegenden Rufschaden verursachen und indirekte Folgen für Beschäftigung und Zugang zu Finanzdienstleistungen haben. In schwerwiegenden Fällen können Diffusions sogar die Einleitung von Auslieferungsverfahren auslösen.

Was kann getan werden?

Trotz ihrer Informalität sind Diffusions nicht immun gegen rechtliche Anfechtungen. Betroffene Personen können:

(a) Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, um zu überprüfen, ob eine Diffusion gegen sie vorliegt;

(b) Löschungsanträge bei der Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien (CCF) stellen und dabei Verstöße gegen INTERPOLs Regelwerk geltend machen;

(c) Vorläufige Schutzmaßnahmen (wie das Einfrieren von Daten) beantragen, insbesondere wenn Asyl- oder Non-Refoulement-Rechte betroffen sind.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie vermuten, dass gegen Sie eine INTERPOL-Diffusion vorliegt oder Sie von deren Folgen betroffen sind, zögern Sie nicht. Sichern Sie Ihre Rechte durch professionelle rechtliche Beratung und setzen Sie sich mit Experten auseinander, die Ihnen bei Auskunftsanfragen, Löschungsanträgen und Schutzmaßnahmen zur Seite stehen. Ihre Freiheit, Ihre Rechte und Ihr Ruf sind es wert.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine vertrauliche und kompetente Unterstützung in INTERPOL-Angelegenheiten.

Konstantina Zivla
Konstantina Zivla
Sie hat ihr Jurastudium an der Universität Zypern abgeschlossen und einen Master im Strafrecht an der Queen Mary University in London erworben. Sie bearbeitet erfolgreich schwierige Fälle im Zusammenhang mit großen internationalen Organisationen wie INTERPOL, LexisNexis und World-Check, insbesondere bei Anfragen zur Löschung von Kundendaten. Konstantina arbeitet mit komplexen Fällen für sehr vermögende Mandanten in verschiedenen Rechtsordnungen.
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