In einer zunehmend digitalisierten Welt ist Cyberkriminalität zu einer der größten Herausforderungen für Einzelpersonen, Unternehmen und Regierungen geworden. Mit der Verlagerung zahlreicher Lebensbereiche ins Internet – sei es im beruflichen, finanziellen oder sozialen Kontext – steigt auch das Risiko, Opfer von Cyberangriffen zu werden. Doch was ist Cyberkriminalität genau und welche Maßnahmen können getroffen werden, um sich zu schützen?
Was versteht man unter Cyberkriminalität?
Cyberkriminalität bezeichnet sämtliche Straftaten, die unter Ausnutzung von Computern, Netzwerken oder dem Internet begangen werden. Dazu gehören nicht nur klassische Hackerangriffe, sondern auch Identitätsdiebstahl, Online-Betrug, Phishing, Erpressung mit Schadsoftware (Ransomware) oder der Handel mit illegalen Waren im Darknet.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass viele dieser Delikte grenzüberschreitend stattfinden. Täter agieren anonym aus dem Ausland, wodurch Strafverfolgung erschwert wird. Das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet seit Jahren von steigenden Fallzahlen und warnt besonders vor professionellen Banden.
Welche Arten von Cyberkriminalität gibt es?
Cyberkriminalität ist vielseitig und entwickelt sich ständig weiter. Zu den gängigsten Arten von Cyberkriminalität zählen:
- Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch
- Phishing und Social Engineering
- Ransomware-Angriffe
- Hacking von Systemen und Netzwerken
- Betrug in Online-Shops und Zahlungsdiensten
- Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten
Darüber hinaus fallen auch Spionage und Sabotage gegen Unternehmen oder Behörden unter diese Kategorie. Besonders kritisch sind Angriffe auf kritische Infrastrukturen, wie etwa Strom- oder Wasserversorgung.
Was fällt unter Cyberkriminalität nach deutschem Recht?
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) enthält zahlreiche Normen, die auf Cyberkriminalität anwendbar sind. Dazu gehören insbesondere:
- § 202a StGB – Ausspähen von Daten
- § 202b StGB – Abfangen von Daten
- § 303a/b StGB – Datenveränderung und Computersabotage
- § 263a StGB – Computerbetrug
- § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten
Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) oder die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) geahndet. Auch Urheberrechtsverletzungen über digitale Kanäle sind Teil der Cyberkriminalität.
Wer ist besonders gefährdet?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Opfer von Cyberkriminalität werden. Während bei Privatpersonen meist finanzielle Schäden durch Phishing oder Betrug im Vordergrund stehen, sind Unternehmen häufig Ziel komplexer Attacken. Diese zielen auf Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse oder schlichtweg auf Erpressung.
Auch Behörden und öffentliche Einrichtungen sind gefährdet. Angriffe auf Krankenhäuser oder Verwaltungen haben gezeigt, wie verwundbar die digitale Infrastruktur ist.
Wie kann man sich vor Cyberkriminalität schützen?
Wie kann man sich vor Cyberkriminalität schützen? Diese Frage beschäftigt mittlerweile nicht nur IT-Experten. Grundlegende Maßnahmen können helfen, das Risiko erheblich zu minimieren:
- Verwendung starker, einzigartiger Passwörter
- Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Regelmäßige Software-Updates
- Keine unbekannten Anhänge oder Links öffnen
- Sicherheitslösungen wie Antivirus und Firewall nutzen
Für Unternehmen empfiehlt sich darüber hinaus die Implementierung eines umfassenden IT-Sicherheitskonzepts inklusive Mitarbeiterschulungen, Risikoanalysen und Notfallplänen.
Was tun im Verdachtsfall?
Wer den Verdacht hat, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, sollte schnell handeln. Zunächst gilt es, Beweise zu sichern: Screenshots, E-Mail-Kopien, Logfiles. Danach sollte unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei oder über die Internetwache des Bundes erstattet werden.
Unternehmen sind häufig verpflichtet, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. dem Landesdatenschutzbeauftragten) zu melden. Je nach Art des Angriffs kann auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingeschaltet werden.
Fazit: Cyberkriminalität ernst nehmen und vorsorgen
Cyberkriminalität ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. Die Frage was ist Cyberkriminalität ist eng verknüpft mit unserem alltäglichen Leben – im privaten wie im beruflichen Umfeld. Je besser man über welche Arten von Cyberkriminalität informiert ist und weiß, was darunter fällt, desto eher kann man gezielt Präventionsmaßnahmen ergreifen.
Die Investition in IT-Sicherheit, Aufklärung und gegebenenfalls rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Cyberkriminalität ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Denn nur wer vorbereitet ist, kann sich effektiv schützen.