Die Fakten
Unser Klient, ein Flüchtling, wurde über INTERPOL verfolgt.

Was die Anwälte von Interpol getan haben
Unser INTERPOL-Anwaltsteam argumentierte, dass die Datenspeicherung unseres Mandanten nicht mehr den INTERPOL-Regeln, insbesondere den Artikeln 10(1) und 12(1) der RPD, entspreche, die sich auf die Relevanz und Notwendigkeit der Datenverarbeitung beziehen. Wir legten überzeugend dar, dass die Aufrechterhaltung der INTERPOL Red Notice ungerechtfertigt sei und die Rechte unseres Mandanten als Flüchtling verletze.
Die Ergebnisse
Die Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Akten hat beschlossen, die Daten unseres Mandanten aus dem INTERPOL-System zu löschen. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Wahrung rechtlicher Standards und individueller Rechte, insbesondere als Flüchtling. Dieses Ergebnis unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und des Schutzes personenbezogener Daten im Rahmen der internationalen Strafverfolgung.
Besonders interessant in diesem Fall ist, dass die Entscheidung der Kommission außerhalb der regulären Sitzung getroffen wurde, was die besondere Bedeutung des Schutzes der Flüchtlingsrechte unterstreicht.